Sachsenspiegel

Nur von einem der mittelalterlichen Rechtsbücher ist der Verfasser bekannt, dem Sachsenspiegel. Ritter Eike von Repgow, vermutlich um 1180 geboren und 1233 gestorben hat ihn als Privatarbeit verfasst. Der Sachsenspiegel enthält Regelungen des Privatrechts, Strafrechts, Verfahrens- und Staatsrecht. Offensichtlich ist viel mündliche Überlieferung und Erfahrung aus Lehnstätigkeit und Beratung des Stiftsvogts von Quedlinburg in den Sachsenspiegel eingeflossen. Im Gegensatz zu anderen mittelalterlichen Rechtsbüchern wie dem Schwabenspiegel, Frankenspiegel oder Deutschenspiegel ist der Sachsenspiegel vielfältig übersetzt worden und hat außerhalb des Landes Sachsen Bedeutung als Grundlage zahlreicher Gesetzeswerke gefunden.

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