Entstehung des BGB Mit der Reichsgründung 1871 war die Grundlage für ein einheitliches Zivilgesetzbuch geschaffen. 1874 nahm eine Kommission aus elf Juristen, eingesetzt vom Reichstag, ihre Tätigkeit auf, welche nach 13 (!) Jahren, nämlich 1887 den ersten Entwurf des BGB vorlegte. Dem Entwurf war deutlich die Handschrift Bernhard Windschieds, Mitglied der Kommission und Verfasser eines Lehrbuchs des Pandektenrechts, seinerzeits führend in der Rechtswissenschaft. Der Entwurf stiess auf heftige Kritik. Daß sozialistische Rechtslehrer das geplante Zivilgesetzbuch als Recht der Besitzenden kritisierten hätte seiner Einführung wohl kaum im Wege gestanden, weitaus schwerer wog, daß die unverständliche und geschraubte Sprache des Entwurfs auf allgemeine Ablehnung stiess. Hinzu kam, daß die Deutschrechtler unter Führung Otto von Gierkes das Deutsche Recht, die Romanisten römisch-rechtliche Gedanken zu wenig berücksichtigt sahen. Eine 1890 eingesetzte neue Kommission, der nicht nur Juristen, sondern auch Landwirte und ein Bankier angehörten, legte 1895 einen zweiten, stärker deutschrechtlich angelegten Entwurf vor, der der Endfassung schon recht nahe kam. Nach nur kurzer Beratung wurde das Gesetz am 18.8.1896 durch den Kaiser unterschrieben und trat zusammen mit seinem Einführungsgesetz und einem geänderten HGB am 1.1.1900 in Kraft. Der ausgesprochen hohe Abstraktionsgrad und die teilweise sehr komplizierten Regelungen machten es nicht zu einem sehr populären Gesetz. Dennoch ist es Vorbild für ähnliche Regelungen, wie z.Bsp. das japanische und brasilianische Zivilrecht und das Schweizer Zivilgesetzbuch, gewesen. Interessant ist, daß es bei der Beratung im Reichstag nur zu einem einzigen Punkt eine längere Debatte gab, zu § 835 BGB, der die Haftung für Wildschäden regelte, der mittlerweile aufgehoben und durch Regelungen im Bundesjagdgesetz ersetzt ist. Aus dem damaligen § 835 BGB wurden die Hasen gestrichen, sodaß der Jagdpächter dem Grundeigentümer nicht für durch Hasen angerichtete Wildschäden haftete. Fasane, Wildschweine und sämtliche Arten von Rehwild blieben in der Haftung. Von der Jagd hatten wohl einige Reichstagsabgeordnete mehr Ahnung, als von Hypotheken... Zum nächsten Text Die Carolina Zurück zur Textübersicht Texte Zurück zur Startseite: Homepage Rechtsanwalt van Vliet |