Die Carolina

Die Carolina, die "Peinliche Halsgerichtsordnung" Kaiser Karls V. markiert einen Wendepunkt des Strafrechts in der deutschen Geschichte.

Peinlich kommt von lat. "Poena", Strafe.

Die Verhängung von Leibes- und Lebensstrafen wurde durch die Carolina erstmals von der gerichtlichen Erforschung der Wahrheit von Amts wegen abhängig gemacht, Voraussetzung der Verurteilung war ein Geständnis oder zwei Tatzeugen: Das Geständnis durfte nur noch dann durch Folter erzwungen werden, wenn zumindest Indizien für die Täterschaft des Angeklagten vorlagen.

Die Carolina, die auf dem Regensburger Reichstag 1532 beschlossen wurde, enthielt als erstes Reichsgesetz Umschreibungen der Tatbestände der strafbaren Verbrechen.

Die Vorarbeiten für das zu der Zeit ausgesprochen fortschrittliche Gesetz leistete Freiherr Johann von Schwarzenberg und Hohenlandsberg, der als Hofrichter zu Bamberg bereits 1507 die Bamberger Halsgerichtsordnung verfasst hatte.

Die Carolina, die das Wesen des deutschen Strafprozesses über drei Jahrhunderte bestimmen sollte, war allerdings subsidiär, bereits bestehendes Landesrecht ging vor.

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